Größte Sorgfalt und Kompetenz in der Immobilienbewertung ist unerlässlich, weitreichende Entscheidungen, wie etwa bei Ehescheidungen, als auch Erbschaftsauseinandersetzungen, Betreuungsangelegenheiten, Finanzierungsvorhaben, steuerliche Bewertungen, Anteilsauszahlungen und Enteignungen werden auf Grundlage des Ergebnisses eines vorgelegten Gutachtens getroffen.